Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsabschluss
Dem Mieter wird eine Rechnung/Mietvertrag übersendet. Nach Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf das angegebene Konto kommt ein Mietvertrag zu Stande. Nach verstreichen der Zahlungsfrist ist der Vertrag nicht mehr für den Vermieter bindend. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Bezahlung gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Erst mit dem fristgerechten Zahlungseingang des Gesamtbetrages wird der Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam.


§2 Abholung / Lieferung / Rückgabe / Strom

Bereich Abhollager Stralsund

- Selbstabholer:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, steht die gemietete Hüpfburg am Tag der Anmietung ab 8:00 Uhr unter folgender Adresse: Fruchtveredelung Nord GmbH, Am Langendorfer Berg 27, 18442 Lüssow OT Langendorf zur Abholung bereit.

- Liefer- oder Abholkosten:
Wir liefern auch zu den nachfolgenden Konditionen bis Bordsteinkante:
bis 20 km --- 20,00 Euro
bis 30 km --- 30,00 Euro
bis 40 km --- 40,00 Euro
und so weiter.

- Ent- und Beladen beim Kunden:
Bei Anlieferung, ist dem durch uns beauftragte Person freien Zugang / Einfahrt zur Veranstaltung zugewähren und hält eine Aktionsflächen von 8,5 Meter x 7,5 Meter zur Verfügung. 
Die Anlieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Für den Auf und Abbau ist der Mieter verantwortlich.
Bei der Option Auf und Abbauhilfe stellt der Mieter 2 Helfer zur Verfügung. Die Gesamtverantwortung für den Auf und Abbau verbleibt beim Mieter.

- Rückgabe:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Rückgabe bei unserem Lager zwischen 19:00 und 20:00 Uhr.
Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Spielgeräte die durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für den darauffolgenden Tag.

- Stromanschluss
Beim Einsatz der Hüpfburg wird einen gewöhnlichen Stromanschluss (220V / 16A) für das Dauergebläse benötigt. Ein 25 Meter Verlängerungskabel ist im Lieferumfang enthalten


§3 Preise & Zahlungen
- Preise
Unsere Preise sind Endpreise. Im Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer enthalten. Es wird die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG angewandt.  
Bei allen angegebenen Preisen bei unseren Mietartikeln handelt es sich um Tagesmietpreise.
- Zahlungen:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Gesamtbetrag im Voraus auf das auf der Rechnung angegebene Konto überwiesen.


§4 Betreuung / Beschädigungen / Diebstahl:
- Betreuung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hüpfburg permanent durch mindestens eine volljährige nicht alkoholisierte oder unter Drogen / Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Kommt der Mieter diesem nicht nach, haftet der Mieter für eventuelle Personenschäden.
Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit in der die Hüpfburg betrieben wird für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass z.B. Hüpfburgen ordnungsgemäß im Boden verankert sind und nicht durch zu viele Kinder (max. 9 Kinder im Alter von 4 – 14 Jahre) überlastet werden.

- Aktionen die durch uns betreut werden:
Das Betreuungspersonal ist berechtigt einzelne Personen von der Hüpfburg auszuschließen, wenn sie mehrfach negativ aufgefallen sind. Bei starken Regen oder aufkommenden Wind kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass die Attraktion nicht überlastet wird und stets ordnungsgemäß am Boden verankert ist.

- Beschädigungen:
Bei Beschädigungen an der Hüpfburg hat der Mieter umgehend den Vermieter zu informieren. Telefon 0160 / 96824674
Ist die Beschädigung so stark das die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb per sofort einzustellen.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten / Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters, bis zur Rückgabe an den Vermieter.
Dieses gilt besonders für Schäden an der Hüpfburg und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir die Hüpfburg bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.

-Diebstahl
Der Mieter haftet im vollem Umfang bei Verlust / Diebstahl unserer Hüpfburg sowie Zubehör.


§5 Sorgfaltspflicht:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Hüpfburg und andere Mietgegenstände so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter im vollem Umfang ersatzpflichtig.


§6 Reinigung:
Sämtliche Geräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Die genauen Schritte zur Reinigung können Sie aus den jeweiligen Anleitungen entnehmen, welche bei Selbstabholung dem Mieter ausgehändigt werden. Hüpfburgen sind nach Ende der Veranstaltung mit einem handelsüblichen Handfeger (Besen) auszufegen. Eventuelle Rückstände von Kinderschminkfarben mit einem feuchten Tuch abwischen.
Bei allen anderen elektrischen Geräten ist nach beigefügter Anleitung zu reinigen.


§7 Vertragsrücktritt:
Tritt der Mieter bis zu 7 Tagen vor dem Event von dem Auftrag zurück, verfallen 50% der Mietkosten zu Gunsten des Vermieters. Bei Absagen bis zu 2 Tagen vor Event sind 75% der Gesamtsumme fällig. Bei Absagen unter 2 Tagen ist der Gesamtbetrag fällig.

Der Vermieter kann bei technischen Problemen, oder bei Nichtgewährleistung der ordnungsgemäßen Betreibung der Hüpfburg oder anderen gemieteten Gegenständen von seinem Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter besteht in diesen Fällen nicht.

§8 Haftung im Schadensfall:
Der Mieter ist für den ordentlichen Betrieb der Hüpfburg verantwortlich und haftbar. Wir empfehlen ein Haftpflichtversicherung (insbesondere für Personenschäden) abzuschließen. Eine Haftung durch die Firma Hüpfburgvermietung-Stralsund kann nur gelten gemacht werden, wenn der Mieter die Betreuung durch die Hüpfburgvermietung-Stralsund gebucht hat.


§9 sonstige Vereinbarung:
Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstigen Dritten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Geräte und der Zugänge zu den Geräten stehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis wäre vom Vermieter grob fahrlässig verschuldet. Der Mieter verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegenüber dem Vermieter.
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Stralsund.


§10 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden, insbesondere eine stillschweigende oder ausdrückliche Abbedingung dieser AGB, sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen sowie eine Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über den Verzicht des Schriftformerfordernisses.
Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der ganzen Leistung zu beauftragen. Wir sind berechtigt, die mit der Durchführung beauftragten Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Der Kunde darf die Mietsache weder weiterverleihen noch weitervermieten.


§11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 01.01.2015