Hüpfburgvermietung-Stralsund

 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN



Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.


• Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gerät zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.


• Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane (im Lieferumfang enthalten) ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein herausfallendes Kind verletzen können.


• Die Verwendung bei starkem Wind (über 5 Bft, größere Zweige und Bäume bewegen sich, Wind deutlich hörbar) oder Niederschlag ist zu unterlassen.


• Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.


• Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.


• Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B. Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.


• Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.


• Aufsichtsperson: Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.
DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg

• nicht überlastet (max. 9 Kinder im Alter von 4 Jahren – 14 Jahren) wird

• kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.

Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.
Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung: Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher
NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und einen lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!

Die Hüpfburgvermietung-Stralsund